Verhinderungspflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, sobald ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Diese Leistung dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn sie vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder persönliche Termine.
Die Verhinderungspflege kann zusätzlich mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, die für einen stationären Aufenthalt nach einem Krankenhausaufenthalt vorgesehen ist. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse steht jedem Pflegekunden ein jährliches Budget zur Verfügung, das bis zum 31. Dezember ausgeschöpft werden kann.Wir bieten Verhinderungspflege in der Regel stundenweise an und gestalten unsere Unterstützung flexibel nach Ihren Bedürfnissen. 
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und umfassend.

zurück zur Übersicht