Medizinische Pflegeleistungen (Behandlungspflege)
Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen.
Bei einer Erstverordnung entstehen für die versicherte Person Zuzahlungskosten in Höhe von 10 % der Verordnung. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100 %.
Behandlungspflege kann unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung (akut oder chronisch)
- Blutzuckermessung und Insulingabe
- Allgemeine subkutane Injektionen
- Einreibungen
- und vieles mehr
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