Medizinische Pflegeleistungen (Behandlungspflege)

Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Bei einer Erstverordnung entstehen für die versicherte Person Zuzahlungskosten in Höhe von 10 % der Verordnung. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten zu 100 %. Behandlungspflege kann unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung (akut oder chronisch)
- Blutzuckermessung und Insulingabe
- Allgemeine subkutane Injektionen
- Einreibungen

- und vieles mehr

zurück zur Übersicht