Grundpflege 

Die Grundpflege deckt viele Bereiche des täglichen Lebens ab. Diese Leistungen werden individuell mit dem Klienten abgestimmt und durch einen Pflegevertrag mit entsprechender Kostenvereinbarung festgelegt. Der Vertrag ist für unsere Klienten verbindlich, kann jedoch innerhalb von 24 Stunden von Klientenseite und nach 4 Wochen von Pflegedienstseite gekündigt werden. Die Leistungen können entweder privat bezahlt oder – bei vorhandenem Pflegegrad – durch die Pflegekasse finanziert werden. Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Je nach Pflegegrad steht dem Versicherten ein Pflegegeld oder Sachleistungen zur Verfügung, die entweder selbst genutzt oder an einen Pflegedienst abgegeben werden können. 

Leistungen im Rahmen der Grundpflege

Kleine Grundpflege (ca. 20 Min. morgens oder abends)
– z. B. Mobilisation, Waschen am Waschbecken, Kleiderwahl, Hilfe beim An- und Auskleiden
   Große Grundpflege (ca. 40 Min. morgens und/oder abends)
– z. B. Duschen oder Baden, inkl. Haarewaschen
   Toilettengänge / Hilfe bei Ausscheidungen
   Stichwortbesuch (ca. 10 Min.)
– Hinweis: Der Grund muss dokumentiert und nachvollziehbar sein
   Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
   Zubereitung einer Mahlzeit
   Reinigung der Wohnung
   Einkaufen

   … und vieles mehr

zurück zur Übersicht