Grundpflege 

Die Grundpflege deckt viele Bereiche des täglichen Lebens ab. Diese Leistungen werden individuell mit dem Klienten abgestimmt und durch einen Pflegevertrag mit entsprechender Kostenvereinbarung festgelegt. Der Vertrag ist für unsere Klienten verbindlich, kann jedoch innerhalb von 24 Stunden von beiden Seiten gekündigt werden. Die Leistungen können entweder privat bezahlt oder – bei vorhandenem Pflegegrad – durch die Pflegekasse finanziert werden. Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Je nach Pflegegrad steht dem Versicherten ein Pflegegeld oder Sachleistungen zur Verfügung, die entweder selbst genutzt oder an einen Pflegedienst abgegeben werden können. 

Leistungen im Rahmen der Grundpflege

Kleine Grundpflege (ca. 20 Min. morgens oder abends)
– z. B. Mobilisation, Waschen am Waschbecken, Kleiderwahl, Hilfe beim An- und Auskleiden
Große Grundpflege (ca. 40 Min. morgens und/oder abends)
– z. B. Duschen oder Baden, inkl. Haarewaschen
Toilettengänge / Hilfe bei Ausscheidungen
Stichwortbesuch (ca. 10 Min.)
– Hinweis: Der Grund muss dokumentiert und nachvollziehbar sein
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Zubereitung einer Mahlzeit
Reinigung der Wohnung
Einkaufen
… und vieles mehr

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