Betreuungsangebote (Entlastungspflege)

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen, die von den Pflegekassen übernommen werden. Neben dem Pflegegeld stehen monatlich 131 € zur Verfügung, die direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden (eine Barauszahlung ist nicht möglich). 
Dieses Budget kann angespart werden, verfällt jedoch jeweils zum 1. Juli des Folgejahres für das vorangegangene Jahr. Nutzen Sie daher Ihre Entlastungsleistungen rechtzeitig – wir unterstützen Sie gerne dabei! Unsere Entlastungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, für einige Stunden neue Kraft zu tanken, während wir die Betreuung zuverlässig übernehmen. 
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir beraten Sie kompetent und unkompliziert.

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